Täglich ab 8,00 Uhr geöffnet, warme Küche von 11,00 bis 21,00 Uhr, Sonntag bis 20,00 Uhr, Montag & Dienstag Ruhetag.

Camping

Der Gasthof am See.

Ferienregion Röcksee.

Campen in der idyllischen Natur. Bei eine Fläche von vier Hektar, finden Sie bestimmt einen für Sie passenden Platz — ob im Eichenwald oder am sonnigen Gelände auf der Wiese.

Gebühren

Wohnwagen-Standplatz/Tag Seeseite

inkl. Auto inkl. Strom

15,00

Zelt-u. Auto-Standplatz/Tag Seeseite

inkl. Strom

15,00

Wohnwagen-Standplatz/Tag Murseite

inkl. Auto inkl. Strom

10,00

Zelt-u.Auto-Standplatz/Tag Murseite

inkl. Strom ab

10,00

Zelt-Standplatz/Tag Murseite

ab

6,00

jedes weitere Fahrzeug oder Zelt

4,00

Erwachsener/Tag

ab 15 Jahre

10,00

Nächtigungsabgabe

pro Person & Nacht

2,00

Kind/Tag

geboren zwischen 01.01.2009 bis 31.12.2017

4,00

Kinder

geboren ab 01.01.2018

frei

Warmwasser Dusche

frei

Hunde/Tag

Leinenpflicht, Hundekot muss entfernt werden.

4,00

Strom

pauschaliert im Standplatz inbegriffen

frei

Waschmaschine

ohne Waschmittel, Münzeinwurf

3,50

Heißwasser

zum Geschirrspülen

frei

Wlan

frei

Ermäßigung: ab dem 11. Tag –10% auf Standplatz- und Personengebühr

alle Preise inkl. Mwst. (10%, 20%)

Information (für Tagesgäste)

Der Verrechnungsmodus bezüglich des Aufenthalts gilt immer pro Person und Tag der Anwesenheit. Preise sind immer in Euro € und incl. Mwst.

● Abreisetag: bis 10 Uhr bezahlen und Platz räumen,
ab 10 Uhr wird ein neuer Tag verrechnet.

● Baden: Ausnahmslos nur im 1. See, ordentliche Badezeit: 9 bis 18 Uhr
Bootfahren, Surfen ist nur im 1. See erlaubt! Dies kann im Bedarfsfall, auf bestimmte Zonen und Zeiten begrenzt sein.

● Für Hunde gilt im ganzen See- und Campinggelände strikte Leinenpflicht (Landesgesetz) Außerdem besteht ein generelles BADEVERBOT für HUNDE in beiden Seen! Hundekot ist vom Hundebesitzer zu entsorgen.
Jeder Campinggast haftet für sein, oder in seiner Obhut befindliches Eigentum (incl. Mitgebrachter Tiere) selbst.

● Eltern haben die Sorgfaltspflicht für IHRE oder in IHRER
Obhut befindlichen Kinder.

● Das Anlegen von offenen Feuer (Lagerfeuer) ist verboten.
Grillen mit mitgebrachte Grillgeräten, ist erlaubt, jedoch unbedingt die Windrichtung beachten, damit bei einer Rauchentwicklung der Nachbar nicht ungebührlich gestört wird.Jede ungebührliche Lärmentwicklung (überlautes Radiospielen), sowie wiederholte unnütze Inbetriebnahme von KFZ ist untersagt.

● Die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, ist von allen Gästen einzuhalten.
Bei herannahendem Gewitter oder aufkommenden Sturm, sind alle Gäste
angehalten und aufgefordert, FREIES GELÄNDE AUFZUSUCHEN!
Dies gilt besonders für jene Gäste, deren Standplatz sich unter Bäumen befindet!

● Bei einem Gewitter ist das Baden, Surfen und Bootfahren sofort zu beenden, alle Personen haben das Wasser zu verlassen. Den Anordnungen der AufsichtsPersonen ( Badeaufsicht, Platzwart ) sind unbedingt Folge zu leisten, sie sind berechtigt bei ungebührlichen verhalten von Gästen, einen Platzverweis auszusprechen.

● Müll pflichtbewusst trennen, keinen Sperrmüll (alte Liegestühle, Luftmatratzen usw.) auf dem Campingplatz zurücklassen.
Waschen von Fahrzeugen aller Art ist im gesamten See- und Campinggelände untersagt. Alle diversen Abwässer dürfen nicht frei im Boden versickern

● Das Tragen und Führen von Waffen ist im gesamten See- und Campinggelände strikt VERBOTEN!!!!

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