Camping
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Campen in der idyllischen Natur. Bei eine Fläche von vier Hektar, finden Sie bestimmt einen für Sie passenden Platz — ob im Eichenwald oder am sonnigen Gelände auf der Wiese.
Gebühren
Wohnwagen-Standplatz/Tag Seeseite
inkl. Auto inkl. Strom
15,00
Zelt-u. Auto-Standplatz/Tag Seeseite
inkl. Strom
15,00
Wohnwagen-Standplatz/Tag Murseite
inkl. Auto inkl. Strom
10,00
Zelt-u.Auto-Standplatz/Tag Murseite
inkl. Strom ab
10,00
Zelt-Standplatz/Tag Murseite
ab
6,00
jedes weitere Fahrzeug oder Zelt
4,00
Erwachsener/Tag
ab 15 Jahre
10,00
Nächtigungsabgabe
pro Person & Nacht
2,00
Kind/Tag
geboren zwischen 01.01.2009 bis 31.12.2017
4,00
Kinder
geboren ab 01.01.2018
frei
Warmwasser Dusche
frei
Hunde/Tag
Leinenpflicht, Hundekot muss entfernt werden.
4,00
Strom
pauschaliert im Standplatz inbegriffen
frei
Waschmaschine
ohne Waschmittel, Münzeinwurf
3,50
Heißwasser
zum Geschirrspülen
frei
Wlan
frei
Ermäßigung: ab dem 11. Tag –10% auf Standplatz- und Personengebühr
alle Preise inkl. Mwst. (10%, 20%)
Information (für Tagesgäste)
Der Verrechnungsmodus bezüglich des Aufenthalts gilt immer pro Person und Tag der Anwesenheit. Preise sind immer in Euro € und incl. Mwst.
● Abreisetag: bis 10 Uhr bezahlen und Platz räumen,
ab 10 Uhr wird ein neuer Tag verrechnet.
● Baden: Ausnahmslos nur im 1. See, ordentliche Badezeit: 9 bis 18 Uhr
Bootfahren, Surfen ist nur im 1. See erlaubt! Dies kann im Bedarfsfall, auf bestimmte Zonen und Zeiten begrenzt sein.
● Für Hunde gilt im ganzen See- und Campinggelände strikte Leinenpflicht (Landesgesetz) Außerdem besteht ein generelles BADEVERBOT für HUNDE in beiden Seen! Hundekot ist vom Hundebesitzer zu entsorgen.
Jeder Campinggast haftet für sein, oder in seiner Obhut befindliches Eigentum (incl. Mitgebrachter Tiere) selbst.
● Eltern haben die Sorgfaltspflicht für IHRE oder in IHRER
Obhut befindlichen Kinder.
● Das Anlegen von offenen Feuer (Lagerfeuer) ist verboten.
Grillen mit mitgebrachte Grillgeräten, ist erlaubt, jedoch unbedingt die Windrichtung beachten, damit bei einer Rauchentwicklung der Nachbar nicht ungebührlich gestört wird.Jede ungebührliche Lärmentwicklung (überlautes Radiospielen), sowie wiederholte unnütze Inbetriebnahme von KFZ ist untersagt.
● Die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, ist von allen Gästen einzuhalten.
Bei herannahendem Gewitter oder aufkommenden Sturm, sind alle Gäste
angehalten und aufgefordert, FREIES GELÄNDE AUFZUSUCHEN!
Dies gilt besonders für jene Gäste, deren Standplatz sich unter Bäumen befindet!
● Bei einem Gewitter ist das Baden, Surfen und Bootfahren sofort zu beenden, alle Personen haben das Wasser zu verlassen. Den Anordnungen der AufsichtsPersonen ( Badeaufsicht, Platzwart ) sind unbedingt Folge zu leisten, sie sind berechtigt bei ungebührlichen verhalten von Gästen, einen Platzverweis auszusprechen.
● Müll pflichtbewusst trennen, keinen Sperrmüll (alte Liegestühle, Luftmatratzen usw.) auf dem Campingplatz zurücklassen.
Waschen von Fahrzeugen aller Art ist im gesamten See- und Campinggelände untersagt. Alle diversen Abwässer dürfen nicht frei im Boden versickern
● Das Tragen und Führen von Waffen ist im gesamten See- und Campinggelände strikt VERBOTEN!!!!